Mind Up – Alpin Coaching
Melanie Katzinger
Dorfstraße 43
6426 Roppen
Telefon: +43 (0) 681 1060 1975
Email: info@mindup.at
1. Anmeldung
Sie können Ihr Coaching persönlich, telefonisch oder schriftlich bei uns anmelden. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage unseres Internetauftrittes bieten Sie uns den Abschluss des Coachingvertrages an. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt durch die Annahme Ihrer Anmeldung in Form unserer Buchungsbestätigung (schriftlich oder mündlich) zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbetätigung von Ihrer Anmeldung ab, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 14 Tage lang gebunden sind. Der verbindliche Vertrag kommt zustande, wenn Sie uns innerhalb der Frist Ihre ausdrückliche Annahme erklären bzw. eine Anzahlung leisten. Bei kurzfristiger Buchung (10 Tage vor Reiseantritt) werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Buchungsbestätigung sofort zusenden. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die Buchung im Namen und Vollmacht der angemeldeten Teilnehmer abgibt.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte spätestens 6 Wochen vor dem Coaching. Kurzfristige Buchungen müssen sofort bezahlt werden.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung bzw. Gesamtabrechnung. Bei Nichtvorliegen derartiger schriftlicher Bestätigungen gilt der auf der Homepage angeführte Leistungsumfang zu den auf der Homepage angeführten Preisen.
4. Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Antritt des Coachings von dem Coaching zurücktreten. In Ihrem eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die getroffenen Vorbereitung und Aufwendungen können wir unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung je nach Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum Reisebeginn eine prozentuale Zahlung des Reisepreises verlangen:
(In jedem Fall mindestens eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-)
3 bis 1 Monat(e) vor Reiseantritt 40 %
30 bis 7 Tage vor Reiseantritt 70 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 %
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Coachingtag 100%
5. Ersatzpersonen
Bis zum Coachingbeginn können Sie sich bei der Durchführung des Coachings von einem Dritten vertreten lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zur Ihren Lasten. Wir können dem Wechsel der Personen widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Anforderungen nicht genügt, gesetzliche Anordnungen entgegenstehen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Gesamtpreises bzw. der Anzahlung Es liegt in unserem Ermessen in Härtefällen (Krankheit, Unfall uä.) für einzelne und gefallene Coachingleistungen Gutscheine zu vergeben, sofern uns die Nichtinanspruchnahme rechtzeitig mitgeteilt wird.
Grundsätzlich empfehlen wir für die zusätzlichen Buchungen außerhalbs des Coachings: Den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Tritt der Veranstaltungsteilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises.
7. Umbuchungen
Sofern dies möglich ist, bemühen wir uns auch nach Vertragsabschluss um die Umbuchung von Coachingleistungen. Sollten dadurch für uns Mehrkosten entstehen, sind diese zu ersetzen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wir können vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Coachings den Coachingvertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Coachings ungeachtet unserer Abmachungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht gewachsen, gilt Gleiches. Wir treten vom Vertrag bis eine Woche vor Coachingantritt zurück, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
9. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird das Coaching infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogramms, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Coachingbeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Coachingpreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Antritt des Coachings, kann der Vertrag nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. eines gleichwertigen Ersatzprogramms von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Coachings noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10. Haftung, Haftungsbeschränkungen
Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Coachingleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bzw. haften wir für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Gebühr umfasst ausschließlich Führung und Einweisung. Wir beschränken unsere Haftung gleich aus welchen Rechtsgrund auf den dreifachen Coachingpreis. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden. Hierbei haben die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.
11. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen des gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. unserem Personal zur Kenntnis zu bringen. Wir bzw. unser Personal werden uns bemühen, dieser Beanstandung zu entsprechen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises bzw. Entschädigungen ein.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Coachingvertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzten, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Coachings haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Coachings gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Coachingvertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem das Coaching dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Seiten ist der Ort der erbrachten Coachingleistung bzw. unser Sitz.